Rahmenbedingungen

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Ablauf einer Psychotherapie

In einem ersten gemeinsamen Gespräch haben Sie Gelegenheit, Ihre Beschwerden und Ihren bisherigen Weg damit zu schildern. Gemeinsam klären wir Ihr Anliegen, Ihre Erwartungen und Ziele sowie die Frage, ob die Verhaltenstherapie der passende Ansatz für Sie ist.

Im Anschluss folgen bis zu vier probatorische Sitzungen. In dieser Zeit lernen wir uns näher kennen: Ich stelle Ihnen vertiefende Fragen zu Ihrer Lebenssituation und Ihrem bisherigen Umgang mit Belastungen, ergänzt durch geeignete diagnostische Fragebögen.

Auf dieser Grundlage folgen eine diagnostische Einordnung sowie die Erarbeitung eines individuell passenden Behandlungsplans. Am Ende der Probatorik können Sie entscheiden, ob Sie sich eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können.

Für Privatversicherte und Selbstzahler:innen:
Für Erstgespräch und probatorische Sitzungen benötigen Sie in der Regel keine vorherige Genehmigung Ihrer privaten Krankenversicherung. Im Anschluss stelle ich, basierend auf den probatorischen Sitzungen, den Antrag auf eine Richtlinienpsychotherapie bei Ihrer Versicherung. Entscheiden Sie sich für eine private Selbstzahlung, entfällt dieser Antrag.

Für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren:
Auf Wunsch kann zunächst auf Selbstzahlerbasis ein Erstgespräch stattfinden. Anschließend beantragen Sie die Kostenerstattung der probatorischen Sitzungen bei Ihrer Krankenkasse. Im nächsten Schritt folgt die Beantragung der eigentlichen Therapiesitzungen im Kostenerstattungsverfahren. Bei der Beantragung unterstütze ich Sie gerne.
Mehr Informationen zum Vorgehen beim Kostenerstattungsverfahren finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter dem Punkt Kosten: Gesetzliche Krankenversicherung.

Sobald die Kostenübernahme geklärt bzw. bewilligt ist, beginnt die eigentliche Therapie.

Je nach Indikation umfasst die Therapie bis zu 24 Sitzungen (Kurzzeittherapie) oder bis zu 60 Sitzungen (Langzeittherapie), bei Bedarf ist in der Regel auch eine Verlängerung um weitere 20 Stunden möglich.

Kosten

Mein Honorar für eine psychotherapeutische Sitzung (50 Min.) beträgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) 131,15 € (GOP 870, 3,0x).

Eine Übernahme der Therapie durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in vielen Fällen über das Kostenerstattungsverfahren nach §13 SGB V möglich. Der Antrag muss vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Wird die Kostenübernahme bewilligt, werden die Kosten vollständig übernommen und Sie müssen nichts hinzuzahlen. 

Falls Sie eine Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren Ihrer gesetzlichen Krankenkasse anstreben, hat sich folgendes Vorgehen in der Praxis bewährt:

1. Psychotherapeutische Sprechstunde und Anruf bei der Terminservicestelle
Vereinbaren Sie zunächst einen Termin zur psychotherapeutischen Sprechstunde bei einer Vertragspsychotherapeutin oder einem Vertragspsychotherapeuten – entweder direkt oder über die Terminservicestelle Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Dort wird die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Behandlung eingeschätzt und im Formular PTV 11 dokumentiert.

Kontaktieren Sie anschließend die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (TSS), um eine psychotherapeutische Behandlung zu erhalten (Telefon: 116117) und geben Sie bei dem Gespräch den Dringlichkeitscode vom PTV11-Formular an. Dokumentieren Sie alle Anruf-Versuche.

2. Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob diese Ihnen Vertragspsychotherapeut:innen mit freien Therapieplätzen nennen kann. Lassen Sie sich außerdem erklären, unter welchen Voraussetzungen Ihre Kasse eine Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens genehmigt. 

3. Dokumentation Ihrer Suche
Führen Sie ein Protokoll über alle Kontaktversuche bei Vertragspsychotherapeut:innen – mit Datum, Art der Anfrage und der jeweiligen Rückmeldung. 

4. Kennenlerngespräch in meiner Praxis
Sollte sich innerhalb angemessener Zeit kein Therapieplatz bei einer Vertragspsychotherapeutin oder einem Vertragspsychotherapeuten finden lassen, können Sie sich gerne bei mir für ein unverbindliches Kennenlerngespräch melden.

5. Dringlichkeitsbescheinigung und Konsiliarbericht
Bitten Sie Ihren behandelnden Arzt oder Ihre Ärztin um eine Bescheinigung, die die Dringlichkeit einer zeitnahen Therapieaufnahme bestätigt und aufzeigt, dass eine weitere Wartezeit nicht zumutbar ist. Lassen Sie sich außerdem einen Konsiliarbericht ausstellen.

6. Antragstellung
Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie gerne. 

Bei Fragen zum Ablauf der Kostenerstattung können Sie mich gerne per Email kontaktieren. Außerdem kann ich Ihnen Formulare z.B. für die Dokumentation der Absagen, die Anrufe bei der TSS oder die Dringlichkeitsbescheinigung per Mail zusenden. 

In der Regel übernehmen Privatversicherungen und Beihilfestellen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Formalitäten für den Antragsprozess hängen von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.

Bitte erkundigen Sie sich daher vor Therapiebeginn über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen und fordern Sie die notwendigen Antragsformulare für eine ambulante Psychotherapie an.

Gerne stehe ich Ihnen beratend zur Seite und unterstütze Sie beim Antragsprozess.

Coaching ist eine Privatleistung und wird nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen. Somit muss auch keine Beantragung der Stunden erfolgen, was bedeutet, dass keine Informationen an Dritte weitergegeben werden.

Das Honorar für eine Sitzung beträgt 131,15 € zzgl. 19% Umsatzsteuer. Die Rechnung kann ggf. bei der Steuer geltend gemacht werden.