Begutachtung

Seit dem Jahr 2019 erstelle ich im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften als psychologische Gutachterin Prognose- und Schuldfähigkeitsgutachten über Angeklagte, Inhaftierte und Untergebrachte im Straf- und Maßregelvollzug.

Bei der Erstellung meiner Gutachten folge ich den Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten (Boetticher et al., 2005) sowie den aktuellen Empfehlungen für Prognosegutachten (Boetticher et al., 2019; Kröber et al., 2019), die die früheren Mindestanforderungen von 2006 fortschreiben und um rechtliche sowie erfahrungswissenschaftliche Aspekte erweitern.

Darüber hinaus bin ich erfahren in der Anwendung anerkannter wissenschaftlicher Vorhersageinstrumente, unter anderem PCL-R, HCR-20, SVR-20, Static-99, Stable-2007, Acute-2007 sowie LSI-R.

Seit 2022 befinde ich mich in Weiterbildung zur Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs.

➔ Weitere Informationen zu meiner gutachterlichen Tätigkeit finden sie hier: rechtspsychologie.berlin